Damit du die theoretischen Unterrichte inhaltlich und passgenau in deinen Terminplan unterbringst, sagen wir dir hier, was, wann und wo im Theorieunterricht bei uns stattfindet:

Ochtrup:

Blockunterricht 
Termine siehe Veranstaltungskalender

Wettringen:  

Blockunterricht 
Termine siehe Veranstaltungskalender

Horstmar:  

Blockunterricht 
Termine siehe Veranstaltungskalender

Rheine: 

Blockunterricht 
Termine siehe Veranstaltungskalender

Steinfurt: 

Blockunterricht
Termine siehe Veranstaltungskalender



Unsere Anmeldezeiten (Beratungszeiten) sind

Ochtrup:

Mo 13:30 - 17:30 Uhr

Wettringen:

Di: 13:30 - 17:30 Uhr

Horstmar:

Mi: 13:30 - 17:30 Uhr

Rheine:

Do: 13:30 - 17:30 Uhr

Steinfurt:

Fr. 13:30 - 17:30 Uhr

 

 

Das Lerncenter haben wir speziell für dich entwickelt. "So wenig wie möglich, so viel wie nötig" ist das Motto dabei. Das Lerncenter bereitet dich schnell und optimal auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung vor. Du kannst dich hier direkt mit deinen Zugangsdaten einloggen.
 
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Keine Zugangsdaten? Die gibt es bei uns!

Die Fahrschule reicht den Antrag mit den kompletten Unterlagen online für dich ein.

Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen. Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. Sobald dir diese vorliegt und du ausreichend für die Theorieprüfung vorbereitet bist, setzte dich mit uns für einen Theorieprüfungstermin in Verbindung.

Diese Unterlagen bitte komplett in der Fahrschule zu den Bürozeiten einreichen:
Die Einreichung der Unterlagen ist keine Voraussetzung zur Teilnahme am Theorieunterricht.
Bitte beachte: Ohne eingereichte Unterlagen ist keine Theorieprüfung und der Start mit den praktischen Fahrstunden möglich.

- Freiwilligkeitserklärung (siehe Infobroschüre oder download) 
- biometrisches Passfoto
- Kopie gültiger Ausweis
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung


Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:


Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine): 

  • Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
  • Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC München, Ridlerstr.35, 80339 München
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in München erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.
  • Die Übersetzung von Führerscheinen kann von Automobilclubs, gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Übersetzern und Dolmetschern oder amtlichen Stellen im Ausstellungsland ausgestellt werden.

Hast du deinen Hauptwohnsitz im Kreis Steinfurt, ist folgende Fahrerlaubnisbehörde für dich zuständig:

Kreisverwaltung Steinfurt
Tecklenburgerstr. 10
48565 Steinfurt

Wir sind für Sie persönlich da (Öffnungszeiten der Führerscheinstelle):

Vormittags:
Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags:
Montag und Dienstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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