Nach der Anmeldung in der Fahrschule Engels Kockmann musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 4-6 Wochen. Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gültigkeitsdauer unbegrenzt.
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 1 Jahre.
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Bearbeitungsgebühr: Ersterteilung 43,30 € incl. Versand
Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:
- Passfoto nicht nötig
- Zusatzerklärung zum Antrag findest du unter Downloads
- Kopie der Führerscheine aller Begleitpersonen
- Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson 9,30 €
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
- Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
- Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC München, Ridlerstr.35, 80339 München
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
- Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in München erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.
- Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf der Staatenliste unter Downloads.
- Die Übersetzung von Führerscheinen kann von Automobilclubs, gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Übersetzern und Dolmetschern oder amtlichen Stellen im Ausstellungsland ausgestellt werden.
Hast du deinen Hauptwohnsitz im Kreis Steinfurt, ist folgende Fahrerlaubnisbehörde für dich zuständig:
Kreisverwaltung Steinfurt
Tecklenburgerstr. 10
48565 Steinfurt
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 7.30 - 12.00 Uhr
Mo. + Di. 13.30 - 15.30 Uhr
Do 13.30 - 17.00 Uhr