Gebühren Behörde + TÜV

Die Gebühren von Straßenverkehrsämtern werden mit der Antragstellung fällig. Es gilt die am Tag der Antragstellung gültige Gebühr des zuständigen Straßenverkehrsamtes. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt des Kreises, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.

Gebühren Straßenverkehrsamt

Führerscheinantrag mit Probezeit              43,40 €
Führerscheinantrag ohne Probezeit  42,60 €
Nachträgliche Änderung der Prüfungssprache  19,20 €
Nachträgliche ´Änderung der beantragten Klassen  19,20 €
Antrag auf Durchführung eines Fahrschulwechsels  12,80 €
BF17 - Überprüfung einer Begleitperson**  13,30 €
BF17 - Prüfbescheinigung**           8,70 €
BF17 - Zusenden des Kartenführerscheins mit 18**    5,00 €


**Die Gebühren der Straßenverkehrsämter unterliegen grundsätzlich einer Gebührenverordnung. Gebühren können bei den verschiedenen Straßenverkehrsämtern jedoch geringfügig variieren.


TÜV Gebuehrenliste 2021