B196

Was darf ich fahren?  

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Wo liegen die Hürden?  

Mindestalter: 25 Jahre
5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Nach abgeschlossener Ausbildung ist das Fahren nur in Deutschland möglich

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?  

Theoretische Ausbildung umfasst:
4 Zusatzstoffe (Theorie für Zweiräder)
Die praktische Ausbildung ist vom Gesetzgeber vorgegeben.
Für die Eintragung B196 sind es mindestens:
5 Doppelstunden à 90 min
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1

Was muss ich mitbringen?  

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt